Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Das Arbeitsschutzgesetz fordert alle Unternehmen unabhängig von der Betriebsgröße auf, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die psychischen Belastungen ihrer Mitarbeiter zu ermitteln.  Aber wie beurteilt man psychische Gefährdungen oder Belastungen am Arbeitsplatz? Die Klassiker aus dem Arbeitsschutz (Licht, Lautstärke oder Schadstoffe in der Luft) lassen sich eindeutig mit entsprechenden Messgeräten bestimmen. Aber wenn es um unsere Psyche geht…?

Was sind psychische Belastungen bzw. Gefährdungen?

Unter psychischen Belastungen versteht man zunächst alle Einflüsse oder Anforderungen, die auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken, d.h. auf sein Denken und Fühlen. Diese Einflüsse können sich negativ auf Wohlbefinden und Gesundheit auswirken, wie z.B. ständiger, lang anhaltender Zeitdruck.


Psychische Gefährdungen können entstehen

  • durch die Arbeitsaufgabe, wie „hohe Verantwortung“ oder „hohe Flexibilität“
  • durch die Arbeitsorganisation wie „Zeitdruck“ oder „Schichtarbeit“
  • durch die Arbeitsumgebung, wie z.B. unangenehme Gerüche oder schlechte Beleuchtung
  • durch die sozialen Beziehungen, wie z.B. das Verhalten der Führungskraft

Stärkend für Leistungsfähigkeit und Motivation wirken unter anderem Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeit, gute soziale Kontakte im Team und hohe Identifikation mit der Aufgabe.

Pflichten des Arbeitgebers

Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Ebenso ist die schriftliche Dokumentation und die regelmäßige Aktualisierung verpflichtend. Das ist geregelt im Arbeitschutzgesetz (ArbSchG).

Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kann sowohl qualitativ, in Form von Interviews oder Workshops, als auch quantitativ, in Form einer Befragung (online oder per Fragebogen) durchgeführt werden. Auch eine Kombination der Methoden ist in vielen Fällen sinnvoll. Eine vorhandene Mitarbeiterbefragung kann je nach Auswertungsmöglichkeiten entsprechend ergänzt werden. Ebenso kann die Befragung um weitere Aspekte ergänzt werden und als Organisations- und Klimaanalyse genutzt werden.

 

Gern kläre ich gemeinsam mit Ihnen, was für Ihre Unternehmenssituation am effektivsten und sinnvollsten ist und entwickele mit Ihnen eine klare und strukturierte Vorgehensweise für Ihren Betrieb.

So kann ich Sie im Prozess unterstützen

Und so kann der Prozess in Ihrem Unternehmen aussehen

Erhebung der psychischen Belastungen-Prozess im Betrieb

Ihr Nutzen

Neben der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten, kann die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung als Potentialanalyse für Ihr Unternehmen angesehen werden.


Sie erhalten ein klares Bild davon, was Ihre Mitarbeiter bewegt und wo es noch Reibungsverluste gibt, die vermeidbar sind oder auf die sie gut reagieren können. Daraus lassen sich gezielt Maßnahmen ableiten, die die Stärken Ihrer Organisation weiter fördern und möglichen Schwächen begegnen. Die Förderung der Gesundheit, Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter hat darüber hinaus nachhaltige Auswirkungen auf Ihre Produktivität.


Durch die konkrete Einbindung Ihrer Mitarbeiter erreichen Sie in der Regel eine noch breite Akzeptanz. Diese können Sie zusätzlich fördern durch die Einbeziehung der Mitarbeiter bei der Maßnahmenentwicklung und eine passende Kommunikationsstrategie.


Auf Wunsch gerne berate und unterstütze ich Sie gern dabei.

Ebenso vermittele ich Ihnen gern einen hervorragenden Dienstleister für eine Online-Befragung, die wir individuell für Ihr Unternehmen designen können.