Salute! – Was die Seele stark macht und Resilienz fördert  

Salute  heißt übersetzt „Wohlergehen“. 

Das eigene Wohlergehen verlieren wir im stressigen Alltag häufig aus dem Blick.

Das alltägliche Wohlbefinden zu stärken ist das Ziel des von Professor Kaluza entwickelten Programms. 

Im Vordergrund stehen dabei die psycho-sozialen und nicht die körperlichen Aspekte der Gesundheit.

 

Positives Stärken!

 

 

Das Training behandelt die  4 wesentlichen Grundpfeiler psychosozialer Gesundheit:

  • Selbstfürsorge: Wohlbefinden und angenehmes Erleben im Alltag
  • Soziales Netzwerk und soziale Unterstützung
  • Selbstwirksamkeit: Vertrauen in die eigenen Stärken
  • Sinnorientierung: Wert-Zielklärung und positives Zukunftskonzept

Ihre MitarbeiterInnen werden darin unterstützt, sich Ihrer ganz eigenen gesundheitlichen Ressourcen bewusst zu werden und diese gezielt zu nutzen und auszubauen.

Schätze für die  Gesundheit entdecken!

Gesundheit ist weit mehr als das Fehlen von Krankheit.

Viele Faktoren tragen zur Gesunderhaltung bei. Mit diesem Programm werden Ihre MitarbeiterInnen  dabei unterstützt, die körperliche und seelische Gesundheit zu erhalten und zu stärken, indem wir uns gemeinsam auf “Schatzsuche” begeben. Wir entdecken persönliche und soziale Faktoren (Resilienzfaktoren), die nachweislich zur Stärkung des psychischen, sozialen und körperlichen Wohlbefindens beitragen und entwickeln Strategien, diese im Alltag zu stärken.

 

Inhouse-Seminar

Idealerweise wird das Seminar  an 4 halben Tagen durchgeführt. Dann bietet sich die Durchführungen in eigenen Räumlichkeiten an, um Wegezeiten zu minimieren.

 

Selbstverständlich kann das Seminar auch als 2-Tages-Programm durchgeführt werden, wenn dies besser zu Ihren betrieblichen Anforderungen passt.

Gern mache ich Ihnen Vorschläge für geeignete Seminarorte.

 

ZERTIFIZIERTES PROGRAMM

Das Gesundheitsförderungsprogramm “Salute! “ entspricht hinsichtlich der Qualitätskriterien den Anforderungen des § 20 SGB V sowie den von den Spitzenverbänden der Krankenkassen beschlossenen Richt-linien zur deren Umsetzung bzw. ist förderfähig nach § 3 Nr. 34 ESTG.

(§3, 34 EStG regelt die gesetzliche Möglichkeiten, Maßnahmen des BGM steuerlich geltend zu machen, das Kostenlimit liegt bei 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter).

Kosten

Auf Anfrage